AKTUELLES
Gesetze, Beträge, Fristen – wir behalten für Sie den Überblick über Entlastungsleistungen, Verhinderungspflege und die Pflegereform. Kurz erklärt, mit dem Blick auf Dresden und Sachsen.
PFLEGEREFORM Stand 25.08.2026
Der Entwurf vom 4. Juni 2026 will Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege in neue Budgets überführen. Für Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag entfallen. Warum 2026 das Jahr ist, heutige Ansprüche voll zu nutzen.
VERHINDERUNGSPFLEGE Stand 12.08.2026
Seit Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, ohne Wartezeit ab Pflegegrad 2. So nutzen Sie ihn stundenweise mit unseren Alltagsbegleitern – wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
ENTLASTUNGSBETRAG Stand 01.08.2026
Jeder Pflegegrad hat Anspruch auf 131 € monatlich für Hilfe im Alltag. Nicht genutzte Beträge können angespart werden – verfallen aber am 30. Juni des Folgejahres. Wie Sie prüfen, was Ihnen noch zusteht.
Entlastungsbetrag pro Monat
für alle Pflegegrade 1–5, § 45b SGB XI
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege pro Jahr
gemeinsamer Jahresbetrag ab Pflegegrad 2
Frist für den Restbetrag 2026
danach verfällt nicht genutzter Entlastungsbetrag
Stand August 2026. Ihre Pflegekasse entscheidet im Einzelfall – wir beraten Sie kostenlos, was in Ihrer Situation möglich ist.