Was Ihnen zusteht.
Was sich ändert.

Pflege-Neuigkeiten aus Dresden,
kurz und verständlich

Was Ihnen zusteht. Was sich ändert.

Pflege-Neuigkeiten aus Dresden, kurz und verständlich

AKTUELLES

Aktuelles rund um Pflege & Entlastung

Was sich für Sie ändert

Gesetze, Beträge, Fristen – wir behalten für Sie den Überblick über Entlastungsleistungen, Verhinderungspflege und die Pflegereform. Kurz erklärt, mit dem Blick auf Dresden und Sachsen.

PFLEGEREFORM Stand 25.08.2026

Pflegereform 2027: Was der Referentenentwurf für Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege bedeutet

Der Entwurf vom 4. Juni 2026 will Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege in neue Budgets überführen. Für Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag entfallen. Warum 2026 das Jahr ist, heutige Ansprüche voll zu nutzen.

VERHINDERUNGSPFLEGE Stand 12.08.2026

Verhinderungspflege 2026: bis zu 3.539 Euro im Jahr – auch stundenweise

Seit Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, ohne Wartezeit ab Pflegegrad 2. So nutzen Sie ihn stundenweise mit unseren Alltagsbegleitern – wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

ENTLASTUNGSBETRAG Stand 01.08.2026

131 Euro Entlastungsbetrag: Restbeträge aus 2026 bis 30. Juni 2027 nutzen

Jeder Pflegegrad hat Anspruch auf 131 € monatlich für Hilfe im Alltag. Nicht genutzte Beträge können angespart werden – verfallen aber am 30. Juni des Folgejahres. Wie Sie prüfen, was Ihnen noch zusteht.

131 €

Entlastungsbetrag pro Monat
für alle Pflegegrade 1–5, § 45b SGB XI

3.539 €

Verhinderungs- & Kurzzeitpflege pro Jahr
gemeinsamer Jahresbetrag ab Pflegegrad 2

30.06.2027

Frist für den Restbetrag 2026
danach verfällt nicht genutzter Entlastungsbetrag

Stand August 2026. Ihre Pflegekasse entscheidet im Einzelfall – wir beraten Sie kostenlos, was in Ihrer Situation möglich ist.

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